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| Allgemeine
Geschäftsbedingungen: |
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| §
1 |
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(1)
Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive 19 % gesetzlicher
Mehrwertsteuer und aller Behördengebühren und sonstiger Kosten.
(2)
Das Recherchehonorar wird auch dann fällig (ausgenommen: Intensivsuche),
wenn die gesuchte Person aufgrund nicht ausreichender oder nicht übereinstimmender
Angaben bei den örtlichen Stadtverwaltungen nicht ermittelt werden
kann bzw. dort nicht geführt ist oder eine Auskunftssperre besteht.
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| §
2 |
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Der
Auftragnehmer (Andreas Löb) haftet nicht bei Unvollständigkeit, bei Unaktualität
oder bei eventueller Fehlerhaftigkeit der übermittelten Ergebnisse, außer
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei dabei der Schadensersatz
auf den unmittelbaren Schaden begrenzt ist. Ebensowenig haftet der Auftragnehmer
(Andreas Löb) bei Abweichungen von den aufgeführten Bearbeitungszeiten.
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| §
3 |
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Nebenabreden
bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist Sitz des Auftragnehmers.
Von den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils geltenden
Fassung hat der Auftraggeber Kenntnis genommen.
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| §
4 |
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(1)
Bei der Intensivsuche wird ein Gesamthonorar von 148,00 EUR fällig,
wenn die gesuchte Person gefunden und die entsprechenden Daten an Sie,
als unseren Auftraggeber, übermittelt werden können. Dies gilt
auch dann, wenn die gesuchte Person zwar zwischenzeitlich verstorben ist,
aber Angaben zur letzten Anschrift oder zum Sterbedatum bzw. Sterbeort
vorliegen und an den Auftraggeber übermittelt werden können.
Die Anzahlung über 49,-- EUR gilt jedoch auch in dem Falle als verdient,
wenn die gesuchte Person nicht gefunden werden konnte. Diese Anzahlung
ist vom Auftraggeber nicht rückforderbar und dient der Abdeckung des Suchaufwandes.
(2)
Wenn die gesuchte Person bei der Intensivsuche gefunden wurde, wird Ihnen
die Rechnung über das Erfolgshonorar zugeschickt. Sobald das Erfolgshonorar
bei uns eingegangen ist, wird Ihnen das Ermittlungsergebnis übermittelt.
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| §
5 |
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Garantie:
Sollten Sie uns innerhalb von 4 Wochen
nach Übermittlung des Ergebnisses der Recherche mitteilen, dass das
Suchergebnis bereits wieder veraltet ist, werden wir auf eigene Kosten
nachrecherchieren.
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Datenschutz:
Der Auftragnehmer (Andreas Löb) verpflichtet sich zur strikten Einhaltung
der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere dazu, die
ermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der
Anschriftenermittlung zu speichern und sie nach Abschluss der Ermittlungen
zu löschen. Die Daten werden nicht an dritte Personen weitergegeben.
Auch jedem Mitarbeiter von Andreas Löb . Recherche ist untersagt,
personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen
rechtmäßigen Erfüllung von Aufgaben gehörenden Zweck
zu verarbeiten, bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. Diese
Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
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| §
6 |
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Haftungsausschluss:
Mit
Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass
das Setzen eines Links ggf. eine Mitverantwortung für die Inhalte der
gelinkten Seite zur Folge hat, wenn nicht eine ausdrückliche Distanzierung
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