Ist eine Auskunft aus dem Handelsregister eigentlich kostenlos?

Ist eine Auskunft aus dem Handelsregister eigentlich kostenlos?

Ist eine Auskunft aus dem Handelsregister eigentlich kostenlos, denn man kann ja kostenlos Einblick nehmen?
Die letzte Aussage stimmt: Informationen über eine im Handelsregister eingetragene GmbH, KG, OHG, UG oder e.K. kann man beim jeweiligen registerführenden Amtsgericht / Handelregister erhalten. Hin und wieder geht dies sogar telefonisch, ebenso kann man persönlich Einsicht nehmen. Das ist kostenlos.
Kostenlos ist alles bis zu dem Punkt, wo man etwas schriftlich vom Amtsgericht benötigt, z.B.: eine schriftliche Auskunft, also einen Auszug über die beim Handelsregister vorliegenden Eintragungen bzw. Daten über eine Gesellschaft. Diese Auskunft kann das eigene aber auch auch andere Unternehmen betreffen, das sit egal. Denkbar ist hier eine Auskunft aus dem Handelsregister, die man bei Behörden, Kfz-Zulassungsstellen oder Banken vorlegen muss. Diese schriftliche Auskunft oder Auszug aus dem Handelsregister erhält man nicht kostenlos: Die Amtsgerichte erheben dafür Gebühren von 10 EUR, für den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug werden 20 EUR fällig. Dann bliebe noch das Registerportal der Länder: Wenn man dort als Nutzer gemeldet ist, dann kann man auch eine schriftliche Auskunft aus dem Handelsregister abrufen, vorausgesetzt, man weiß genau was man sucht und wie man suchen muss. Allerdings dauert die Anmeldeprozedur dort einige Tage.

Wenn Ihnen das alles zu lange dauert, dann sollten Sie sich diesen Link anschauen: Auskunft aus dem Handelsregister kostenlos?

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