Wann muss man eine Handelsregistereintragung vornehmen?
Häufig stellt sich die Frage: Muss ich für mein Unternehmen eine Handelsregistereintragung vornehmen?
Eine Handelsregistereintragung erfolgt zunächst einmal nur auf eigene Initiative, dass heißt, eine Eintragung ohne eigenes Zutun erfolgt nicht. Kurz gesagt: Wer nicht weiß, ob er im Handelsregister geführt wird, der steht da auch nicht drin.
Die Pflicht zur Handelsregistereintragung besteht für einen Gewerbetreibenden nur, wenn er ein Unternehmen besitzt, welches nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Allerdings kann man sich trotzdem freiwillig eintragen lassen, auch wenn dies Voraussetzungen noch nicht eingetreten sind.
Aber ab wann ist eine Handelsregistereintragung denn nun Pflicht?
Es werden dabei die folgenden Kriterien auf dem Wege der Einzelfallprüfung herangezogen: Umsatz, Betriebskapital, räumliches Ausmaß des Geschäftsbetriebes, Anzahl der Arbeitnehmer, bereits in Anspruch genommene Kredite, bereits bestehende Zweigniederlassungen usw.
Diese Einzelfallprüfung führt dann zu einem Ergebnis, ob eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht oder nicht.
Wenn Sie Auskunft darüber haben möchte, ob über eine Firma eine Handelsregistereintragung vorliegt, so können Sie dies über den nachfolgenden Link prüfen bzw. auch gleich einen Auszug über eine Handelsregistereintragung anfordern. Wenn keine Handelsregistereintragung vorhanden ist, dann bleibt es kostenfrei für Sie.
Auftragsformular anschauen: Auskunft über eine Eintragung im Handelsregister