Wie erhalte ich Auskunft aus dem Genossenschaftsregister?
Woher bekommt man denn eigentlich Auskunft über eine Genossenschaft, zumal wenn es eilig ist? Auskünfte oder Auszüge aus dem Genossenschaftsregister erhält man vor Ort beim zuständigen Amtsgericht / Registergericht, da, wo auch das Genossenschaftsregister geführt wird. Das Genossenschaftsregister ist ein offenes Register, deshalb kann man dort auch problemlos Einsicht nehmen.
Auch kostenlos, allerdings: Sobald man einen schriftlichen Auszug aus dem Genosssenschaftsregister will, muss man auch Gerichtsgebühren zahlen.
Über den Link weiter unten erhalten Sie schon innerhalb kurzer Zeit eine schriftliche Auskunft aus dem Genossenschaftsregister, natürlich dann auf elektronischem Wege als PDF.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie einfach an oder, falls dieser Wunsch nicht besteht, dann nutzen Sie das Bestellformular: