Welche Unterschiede gibt bei einem Handelsregisterauszug?
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtgerichten / Registergerichten ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern nur noch amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke in folgenden Formen:
1. Der aktuelle Ausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell.
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug anfordern, dann können Sie hier die gewünschte Art auswählen: Ausdruck aus dem Handelsregister.
Eine Gesellschafterliste gibt es dagegen hier.