Was ist denn eine Mini-GmbH?
Was ist eine “Mini-GmbH? Gemeint ist damit eine sog. “Unternehmergesellschaft”, auch UG abgekürzt. Rechtlicher Hintergrund: Seit November 2008 existiert gem. §5a GmbHG die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, kurz “UG (haftungsbeschränkt)”. Gedacht ist diese Gesellschaftsform als Alternative zur Ltd. aus England.
Die “UG (haftungsbeschränkt)” gilt daher auch als Mini-GmbH, weil man statt mit dem 25.000 EUR Stammkapital wie bei der GmbH nur einem Mindestkapital von 1 EUR startet. Das Stammkapital muss dann aber kontinuierlich aufgebaut werden. Wenn Sie dieses Thema interessiert, dann gibt es hier einen umfangreicheren Artikel dazu.
Auskunft Mini-GmbH