Ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug ein “amtlicher Ausdruck”?

Ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug ein “amtlicher Ausdruck”?

Ist nach der Einführung der elektronischen Registerführung der beglaubigte Handelsregisterauszug nun der “amtliche Ausdruck” aus dem Handelsregister?

Das stimmt, auch wenn es irreführend scheint, denn schließlich ist auch ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug ein vom Registergericht ausgestellter Auszug und wäre damit auch “amtlich”, wenn der denn vom Gericht kommt.

Was macht einen “amtlichen Ausdruck” aus dem Handelsregister aus?

Der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister ist in der Regel gesiegelt, manchmal auch unterschrieben. Inhaltlich ist er ein normaler Handelsregisterauszug, allerdings eben mit zusätzlicher Beglaubigung durch das Amtsgericht.

Wo bekommt man einen “amtlichen Ausdruck” aus dem Handelsregister her?

Der normale Weg wäre sicherlich, einfach das richtige Amtsgericht / Handelsregister anzuschreiben. Allerdings muss man erst einmal wissen, wie es mit der Zuständigkeit aussieht. Denn es ist in der Regel nicht das nächstgelegene Amtsgericht, denn durch Zusammenlegungen ist es oft verwirrend.

Wie sieht es mit den Gerichtskosen aus?

Er kostet beim Amtsgericht 20 EUR, die im Voraus zu entrichten sind. Wenn Sie den “amtlichen Ausdruck” aus dem Handelsregister brieflich anfordern, dann werden Sie in der Regel zunächst die Gerichtsgebühren bezahlen müssen, dann erhalten Sie nach einigen Tagen den amtlichen Ausdruck.

Kann man dieses ganze Procedere beschleunigen?

Wenn Sie einen “amtlichen Ausdruck” aus dem Handelsregister recht schnell benötigen, dann sollten Sie dafür einen Service beauftragen, welcher sich hauptsächlich damit beschäftigt. Wenn Sie dieses Thema interessiert, dann lesen Sie bitte hier weiter:

“amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”

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