Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Was ist denn eine UG (haftungsbeschränkt)? Seit 2008 gibt es die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, kurz „UG (haftungsbeschränkt)“. Gedacht ist diese Gesellschaftsform vor allem auch als Alternative zur immer beliebter werdenden englischen Ltd. Dabei sollte speziell auf die Interessen von Gründern kleiner Unternehmen eingegangen werden, welche meist angesiedelt sind im Dienstleistungsbereich. Hier mangelt es meist an dem notwendigen Startkapital in Form des Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro.
Diese Unternehmer suchten schon lange nach einer Möglichkeit zum einen ihre Haftung zu beschränken, aber auch mit einem kleinen Startkapital beginnen zu können. Die „UG (haftungsbeschränkt)“ gibt ihnen nun diese Möglichkeit.
Die Unternehmergesellschaft gilt daher auch als Mini-GmbH, denn sie erfordert statt der 25.000 EUR Stammkapital bei der GmbH nur ein Mindestkapital von 1 EUR. Um diesen Unterschied kenntlich zu machen, muss zwingend die Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ geführt werden. In den weiter folgenden Geschäftsjahren ab Gründung muss dann mind. 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage gebildet werden, denn wenn 25.000 EUR erreicht sind, dann wird aus der Unternehmergesellschaft eine GmbH.
Zusammenfassung der Vor- und Nachteile der Unternehmergesellschaft:
Vorteile:
– beschränkte Haftung auf das Mindestkapital von 1 EUR
– steuerliche Vorteile (nur 15% Körperschaftssteuer bei im Unternehmen belassener Gewinne)
Nachteile:
– als Gesellschaftsform auch international kaum bekannt, Auswirkungen auf die Akzeptanz
– sofortige Einberufung Gesellschaftsversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit
Die UG ist eine aktuell beliebte Gesellschaftsform. So wundert es kaum, dass in den ersten 2 Jahre nach Einführung bereits über 41.000 neue Unternehmergesellschaften gebildet wurden.
Auskunft über eine im Handelsregister bereits eingetragene UG können Sie her erhalten: Handelsregisterauszug UG