Wie bekomme ich einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug?
Gelegentlich stellt sich einem die Frage: Wie komme ich schnell und unkompliziert an einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug?
Dazu zunächst ein paar Vorbemerkungen: Seit der Einführung der elektronischen Handelsregisterführung wurde auch ein paar Begriffe geändert. Ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug wird nun bei den Gerichten nur noch lapidar als “amtlicher Ausdruck” aus dem Handelsregister bezeichnet. Das ist sicher etwas irreführend, denn auch ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug wird ja vom Amtsgericht ausgestellt und ist ja dadurch auch irgendwie “amtlich”. Die Unterschiede existieren aber nur bei den Bezeichnungen, die Inhalte sind gleich.
Unterschieden wird eigentlich vor allem hinsichtlich der Beglaubigung, also ob beglaubigt oder nicht. Kurz gesagt: Der beglaubigte ist teurer und er dauert länger, da er gesiegelt wird und mit der Post verschickt wird. Es ist besser, wenn man sich vorher darüber klar ist, welche Art man benötigt.
Ein weitere Punkt der Unterscheidung: Welcher Zeitraum soll auf dem Handelsregisterauszug abgedeckt sein? Hier gibt es die Auswahl zwischen “aktueller” und chronologischer” Handelsregisterauszug. Im ersten Fall wird nur der Eintragungsstand aufgeführt bzw. abgebildet, der zum Zeitpunkt des Abrufes gültig war. Die Abberufung eines langjährigen Geschäftsführers oder frühere Insolvenzverfahren kann man daraus nicht entnehmen. Hier käme der chronologische Handelsregisterauszug ins Spiel, denn darauf die alle Veränderungen ab 2006 aufgeführt. Die Praxis zeigt, dass in aller Regel ein aktueller Handelsregisterauszug ausreicht.
Zurück zum “amtlichen Ausdruck”. Man kann diesen erhalten direkt beim Registergericht vor Ort oder man nutzt einfach einen der Dienstleister im Internet. Ein weiterer Vorteil ist, dass man das zuständige Handelsregister nicht kennen muss, denn dies wird von denen auch gleich geklärt.
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