Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille bestellen

Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille bestellen

Wofür braucht man einen “amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille und wo kann man den bestellen?  Unter einer Apostille ist eine im internationalen Urkundenverkehr gebräuchliche Beglaubigungsform zu verstehen und wird im Rechtsverkehr zwischen den Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von diplomatischer Beglaubigung oder Legalisation sind.
Im Zusammenhang mit dem Handelsregister ist darunter amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher mit dem Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde, also mit einer Apostille. Diese wird am jeweilige Handelsregisterbezirk erteilt, dort wo die Kapitalgesellschaft geführt wird. Der Verfahrenweg ist so, dass zunächst ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug) erstellt wird. Dieser wird dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und dann dort mit einer Überbeglaubigung versehen wird, einem Siegel und einer Unterschrift.

Es muss beachtet werden, dass eine Apostille nicht einheitlich für jedes Land erteilt wird, sondern nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land. Länder, die dem o.g. Abkommen nicht beigetreten sind, kann keine Apostille erteilt werden. In diesen Fälle erteilt das Landgericht nur eine Überbeglaubigung. Dieses Dokument muss dann der konsularischen Vertretung des Landes zugeleitet werden, die es dann beglaubigen (=Legalisation)
Bei der Erteilung einer Apostille bzw. Überbeglaubigung bzw. Legalisation fallen jeweils Gebühren an und dauert das alles auch einige Tage.

Natürlich können Sie dies selbst in die Weg leiten, aber es gibt verschiedene Unternehmen, die Ihnen dies abnehmen. Über den unten aufgeführten Link erreichen Sie eines von denen.

 

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