Wie bekommt man die Angaben der GmbH-Gesellschafter?
Wie bekomme ich die Angaben über die Gesellschafter einer GmbH? Muss man dafür Gründe nennen? Zunächst einmal: Alle relevanten Informationen über eine GmbH kann man beim für den Sitz der GmbH zuständigen Amtsgericht erfahren, beim Registergericht bzw. dem Handelsregister. Diese Informationen kann man dort kostenlos einsehen und sind auch jedermann ohne Begründung zugänglich. Das betrifft auch die Angaben zu den Gesellschaftern einer GmbH. Ohne Angabe von Gründen kann man diese Liste der Registerakte beim Handelsregister entnehmen, also sich herausschreiben.
Wenn Sie sich jedoch nicht die Mühe machen wollen, selbst dorthin zu fahren bzw. Sie nicht die Zeit haben, diese Angaben, in der Regel gegen Gebühr dort schriftlich anzufordern und kopieren zu lassen, dann können Sie dies auch in Auftrag geben. Über den Link weiter unten erhalten Sie die GmbH-Gesellschafter innerhalb von ca. 1 Std. im jpg-Format per email als eingescannte Kopie der eingereichten und in der Handakte beim Registergericht befindlichen Angaben.
Es gibt eine Einschränkung: Sollten seit ca. 2007 von Seiten der GmbH keine Veränderungen bei den Gesellschaftern an das jeweilige Handelsregister mitgeteilt wurden, dann müssen die Angaben zu den GmbH-Gesellschaftern früheren Aktenteilen beim Amtsgericht entnommen werden, was dann einige Tage in Anspruch nehmen wird, meist ca. 4-5 Tage. Egal wie alt diese dann aufgefundene Gesellschafterliste dann auch ist, sie gilt als die aktuelle und damit gültige.