Wann muss ich mich in das Handelsregister eintragen?

Wann muss ich mich in das Handelsregister eintragen?

Wann muss ich mich als Existenzgründer mit meiner Firma in das Handelsregister eintragen?
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass man vom Gewerbeamt in das Handelsregister eingetragen wird, sobald man ein Gewerbe angemeldet hat. Das ist aber falsch. Denn eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt nur auf eigene Initiative, eine Eintragung ohne eigenes Wissen und Zutun gibt es nicht. Wenn man also nicht weiß, ob man im Handelsregister eingetragen ist, dann steht man mit Sicherheit nicht drin.
Zur Eintragung in das Handelsregister besteht erst eine Notwendigkeit, wenn Ihr Unternehmen nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist, so die Definition. Aber auch wenn dies noch nicht der Fall ist, kann man sich auch freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, sofern es sich um gewerblich tätige Unternehmen handelt. Mit diesem Zeitpunkt wird dann die Kaufmannseigenschaft begründet.
Aber zurück zur Pflicht: Ab wann ist eine Eintragung in das Handelsregister für ein Unternehmen Pflicht? Hierbei werden folgende Kriterien herangehzogen und eine Einzelfallprüfung vorgenommen:
Höhe des Umsatzes und des Betriebskapitals, das räumliche Ausmaß des Geschäftsbetriebs, die Anzahl der Arbeitnehmer, laufende Kredite, errichtete Zweigniederlassungen usw.
Diese Einzelfallprüfung führt dann zu einem Ergebnis: Entweder es muss eine Eintragung vorgenommen werden oder nicht.
Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Firma, ein Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, dann können Sie einen schriftlichen Auszug aus dem Handelsregister anfordern. Wenn es keine Eintragung gibt, dann bleibt es kostenfrei. Allerdings kann kein Negativbescheid ausgestellt werden.

Auftragsformular anschauen: Auskunft über eine Eintragung im Handelsregister

Kommentare sind geschlossen.